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Der Verkehrswert
wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
nach der Beschaffenheit des Werkes bei einer Veräusserung
zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die
den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche
oder persönliche Verhältnisse bleiben ausser Betracht. |